Wer einen Abschneider besitzt und diesen regelmäßig benutzt, muss ab und zu eine Sanierung vornehmen. Gemäß dem Gesetz muss man als Betreiber einer solchen Abschneideanlage sicherstellen, dass diese sicher und ordnungsgemäß läuft. Was man als Betreiber bei der Sanierung von Abscheideranlagen beachten sollte und weitere nützliche Informationen rund um das Thema gibt es im folgenden Abschnitt.
Laut der Norm DIN 1999-100 ist man als Betreiber zur Sanierung von Abscheideranlagen verpflichtet, und dabei muss alle 5 Jahre eine Generalinspektion durchgeführt werden lassen. Diese muss durch einen Experten erfolgen, welcher mögliche Mängel findet und auf diese hinweist. Es gibt 2 unterschiedliche Arten von Mängeln, die festgestellt werden können, nämlich die technischen Mängel und die Ordnungsmängel. Ordnungsmängel beinhaltet unter anderem, fehlende Unterlagen wie Entwässerungspläne, Tagebücher des Betriebs oder der Entsorgungsnachweis. Außerdem müssen Nachweise für die regelmäßige Wartung vorliegen und Datenblätter der gesamten Anlage inklusive der Mittel zur Reinigung, welche verwendet werden. Um die Mängel zu beseitigen, muss der Betreiber die notwendigen Dokumente besorgen. Dabei kann ihm ein Prüfer zur Seite stehe, der auch bei der Sanierung von Abscheideranlagen helfen kann. Schwieriger wird es bei technischen Mängeln. Hier braucht man zumeist professionelle Hilfe von einem Fachmann. Je nach Ergebnis der Prüfung muss hier eine Sanierung oder ein kompletter Neubau erfolgen. Wird eine Sanierung empfohlen, so sollte man diese durch einen Experten durchführen lassen, der nach RAL-GZ 968 qualifiziert ist. Eine Sanierung kann aber auch sehr teuer sein, sodass es sich in einigen Fällen sogar lohnen kann einen kompletten Neubau in Erwägung zu ziehen. Möchte man diesen durchführen, so sollte man vor allem auf die Qualität des Herstellers achten. Dieser sollte nach RAL-GZ 693 qualifiziert sein. Geht es um den Einbau einer Neuanlage so ist die ausreichende Qualifikation des Unternehmens, welches man beauftragen will, besonders wichtig. Die Firma sollte eine Zulassung nach WHG haben und außerdem gute Rezessionen haben sowie Erfahrung in der Branche und den beschriebenen Tätigkeiten. Hat man Kollegen, die selbst eine Abschneideanlage betreiben, so kann sich die Frage nach einer Empfehlung lohnen. Die neue Anlage sollte dann dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und alle notwendigen Normen und Richtlinien erfüllen, um einige Zeit reibungslos laufen zu können. Werden bei der Inspektion Mängel festgestellt, so sind diese Normen nicht mehr erfüllt. Für die Beseitigung der Mängel gelten gewisse friste, die der Betreiber einhalten sollte. Auch kann eine Strafe verhängt werden, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt wird oder durch diese Schäden an der Umwelt verursacht wird. Möchte man die Frist für die Beseitigung eines Mangels verlängern lassen, so kann man diese unter Angabe von Gründen mit der zuständigen Behörde abklären. Neben der Inspektion muss die Anlage auch auf Dichtheit überprüft werden.
Sanierung von Abscheideranlagen – Was man beachten sollte
Louella Garza
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